Aktuelles

GEG 2024 - was nun ? Fachvortrag am 12.03.2024 !!!

Fachvortrag mit Firma ÖkoFEN - Pellets + GEG 2024

Melden Sie sich an zu unserem Fachvortrag mit dem Thema "GEG 2024 mit Pellets - was nun?"

Erfahren Sie mehr über die aktuelle Förderung, Ausführungen mit bewilligten Förderanträgen, die wichtigsten Infos und Änderungen

rund um das Thema Förderung 

Teilnahme nur mit Anmeldung per Telefon oder E-Mail - die Teilnehmerzahl ist beschränkt !!!

Förderinfos 2024

Das neue GEG ist da - seit 01.01.2024 gültig.

 

Wichtig für alle die keinen genehmigten BAFA Antrag oder eine in 2024 noch ausstehende Auftragsabwicklung vor sich haben - Es können vorerst noch keine neuen Anträge gestellt werden. Denn zukünftig werden Anträge nicht mehr bei der BAFA gestellt sondern laufen über die KfW. Die Übersicht der förderfähigen Anlagen ist jedoch weiterhin auf der BAFA homepage einsehbar.

Anlagen können bis zum 31.08.2024 vorab ohne Antragstellung im voraus auf eigenes Risiko ausgeführt werden. Hierbei sind die Eckpunkte des GEG bereits voll zu beachten. Die Ausnahme stellt hierbei nur die Gruppe der bereits genemigten BAFA Anträge sowie der noch auszuführenden Aufträge die spätestens bis März 2023 beauftragt aber noch nicht ausgeführt wurden.

Beratungen im Zuge des GEG Förderungen sind ab dem 01.01.2024 zu protokollieren und die Kenntnisnahme der Kunden muss per Unterschrift bestätigt werden.

Mehr über die neuen Förderungen erfahrt ihr bei uns.

 

Ab 01.01.2024 - Das neue GEG ist da !!!

Wichtiger Hinweis für Kunden mit genehmigten BEG Anträgen - Die Chance nutzen !!!

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz kurz GEG ist ab dem 01.01.2024 gültig.

 

Sowohl der Gesetzesinhalt als auch die Förderrichtlinien sind seit kurzem beschlossen.

Im Zuge der Anlagensanierung wird ein Beratungsprotokoll für Angebote und Aufträge ab dem 01.01.24 Pflicht.

Zusätzlich verschärfen sich Anforderungen bezüglich des regenerativen Anteils sowie mit Verfahren B hinsichtlich

der energetischen Berechnungsgrundlagen.

 

Genehmigte BEG Förderanträge dürfen innerhalb der Ausführungsfrist weiter ausgeführt und erledigt werden.

Nutzen Sie die Chance sollte bereits durch uns ein vorhandener BEG Antrag gestellt und genehmigt sein.

 

JETZT AKTIV WERDEN !!!

 

Möchten Sie ab dem 01.01.2024 Anträge stellen - kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne individuell.

Im Umkreis von gut 40km stehen wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Aufgrund der hohen Nachfrage vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Beratungstermin.

 

 

 

01.01.2023 - Brandaktuell - JETZT BEG EM Förderung im Gebäudebestand nutzen

JETZT Bafa Förderung nutzen - sichern Sie sich noch attraktive BEG EM Förderungen über die Bafa - Mehr Infos bei uns!

Informieren Sie sich jetzt bei uns über die aktuellen Fördermöglichkeiten der Bafa.

Bei Umstieg auf erneuerbare Energien bis zu 40% Förderung abgreifen.

Bedenken sie dass die Förderungen nach und nach angepasst und erfahrungsgemäß nach unten korrigiert werden.

Wir beraten Sie gerne individuell und erklären Ihnen ihren maximalen Förderrahmen.

 

Melden Sie sich bei uns - Wir freuen uns auf Sie !!!

Brandaktuell - Neue Fördersätze der BAFA seit 01.01.2023 gültig - Förderung noch bis zu 40% möglich

BRANDAKTUELL - NEUE Bafa Fördersätze - jetzt noch bis zu 40% Förderung beim Heizungstausch mit BEG EM mitnehmen.

Sanieren Sie ihre alte Ölheizung (Voraussetzung Einhaltung §10 der ENEV Austauschpflicht) gegen z.B. eine neue

ÖkoFEN Pelletsheizung und greifen Sie momentan noch bis zu 20% Förderung ab.

Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung und Ausführungsbeginn gestellt werden.

Hinsichtlich der Förderbedingungen gelten die Rahmenbedingungen der BAFA - Ausführungen sind ab Förderantrag

innerhalb von 24 Monaten auszuführen.

Wir informieren Sie gerne näher und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen effizienten Heizungsanlage.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns - unter der 09436-461 oder unter info@arnold-poeppl.de

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team der Arnold Pöppl GmbH